Nach einer stürmischen Nacht sieht man den Schaden oft schon aus dem Fenster. Ein abgebrochener Ast liegt auf der Motorhaube, ein Dachziegel hat die Windschutzscheibe getroffen, oder ein Gartenmöbelstück ist gegen die Fahrzeugseite geschleudert worden. Anders als bei einem Verkehrsunfall gibt es hier keinen Unfallhergang, den man beschreiben könnte, und häufig auch keine Zeugen. Trotzdem muss belegt werden, dass der Schaden tatsächlich durch Sturmeinwirkung entstanden ist.
Genau daran scheitern viele Regulierungen. Wer den Ast wegräumt, das Fahrzeug in die Werkstatt fährt und erst danach die Versicherung informiert, hat die Beweismittel bereits beseitigt. Auch die Frage, ob der Schaden wirklich vom Sturm stammt oder von einem älteren Ereignis, wird ohne Dokumentation schnell zum Streitpunkt. Hinzu kommt, dass die Teilkasko Sturmschäden nur unter bestimmten Bedingungen deckt.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen, wie ein Sturmschaden fachgerecht begutachtet wird, welche Nachweise Sie sichern sollten und welche Schäden typischerweise übersehen werden. Sie erfahren außerdem, welche Rolle die Abgrenzung zu Hagel- und Altschäden spielt. Die SVCAR Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH begutachtet solche Schäden von Duisburg, Dortmund und Köln aus in ganz Nordrhein-Westfalen.
Welche Versicherung bei Sturmschäden greift
Für Schäden am eigenen Fahrzeug durch Naturgewalten ist die Kaskoversicherung zuständig. Die Teilkasko deckt in aller Regel Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung ab, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung beim Sturm. Versichert sind üblicherweise nur Schäden ab einer bestimmten Windstärke, meist ab Windstärke acht. Unterhalb dieser Schwelle gilt das Ereignis versicherungsrechtlich nicht als Sturm.
Diese Schwelle bezieht sich auf die Beaufort-Skala, die der Deutsche Wetterdienst in seinem Glossar zur Beaufort-Skala erläutert. Windstärke acht entspricht dabei einem stürmischen Wind mit Geschwindigkeiten von etwa 62 bis 74 Kilometern pro Stunde. Wie diese Grenze im Einzelfall nachgewiesen wird, ist ein eigenes Thema und wird in einem weiteren Beitrag vertieft. Für die Begutachtung selbst ist zunächst der technische Befund entscheidend.
Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Haftung Dritter. Fällt ein Baum auf Ihr Fahrzeug, kann unter Umständen auch der Grundstückseigentümer haften, etwa wenn der Baum erkennbar krank war und die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Bei einem gesunden Baum, der einem Sturm nicht standhält, greift dagegen in aller Regel nur die Kasko. Diese Unterscheidung sollte früh geklärt werden, weil sie über den Anspruchsgegner entscheidet.
Was der Sachverständige am Fahrzeug prüft
Die Begutachtung eines Sturmschadens folgt einer anderen Logik als bei einem Verkehrsunfall. Statt einer gerichteten Aufprallenergie liegen häufig mehrere voneinander unabhängige Einschlagstellen vor. Der Sachverständige dokumentiert deshalb zunächst die Verteilung der Schäden über das gesamte Fahrzeug. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Prüfpunkte.
| Prüfpunkt | Was untersucht wird | Warum es relevant ist |
|---|---|---|
| Verteilung der Schadenstellen | Lage und Anzahl der Einschläge | Unterscheidung zu gerichteten Anstößen |
| Einschlagrichtung | Verformungsrichtung im Blech | Plausibilität von oben oder seitlich |
| Fremdmaterial | Rindenreste, Ziegelsplitter, Lackfremdspuren | Beleg für das auslösende Objekt |
| Verglasung | Scheiben, Panoramadach, Spiegel | Häufig betroffen, hoher Kostenanteil |
| Dach und Holme | Verformung tragender Bereiche | Strukturelle Beteiligung möglich |
| Innenraum | Wassereintritt nach Glasbruch | Folgeschäden an Elektronik und Polstern |
Besonders wichtig ist die Einschlagrichtung. Ein herabfallender Ast erzeugt eine Verformung von oben nach unten, häufig mit sternförmiger Ausprägung um den Auftreffpunkt. Ein seitlicher Anstoß durch ein umherfliegendes Objekt hinterlässt dagegen ein anderes Bild. Diese Unterscheidung ist der Kern der technischen Plausibilitätsprüfung.
Ebenso relevant ist der letzte Punkt. Ist eine Scheibe gebrochen und hat es anschließend geregnet, dringt Wasser in den Innenraum ein. Die Folgen zeigen sich oft erst Wochen später an Elektronikbauteilen unter den Sitzen oder im Fußraum. Diese Bereiche gehören deshalb in die Erstbegutachtung, auch wenn sie zunächst unauffällig wirken.
Welche Schäden häufig übersehen werden
Sturmschäden wirken auf den ersten Blick überschaubar, weil die Dellen sichtbar und begrenzt sind. Tatsächlich verbergen sich einige der teuersten Positionen außerhalb der offensichtlichen Einschlagstellen. Die folgende Übersicht zeigt, worauf besonders zu achten ist.
| Bereich | Typischer Schaden | Warum er übersehen wird |
|---|---|---|
| Dachrahmen und Holme | Verformung durch schweren Ast | Von außen kaum erkennbar |
| Schiebedach oder Panoramadach | Rahmenverzug, undichte Führung | Funktion zunächst unauffällig |
| Frontscheibe mit Kamera | Kalibrierung nach Austausch nötig | Position wird oft nicht kalkuliert |
| Regenrinne und Dichtungen | Beschädigung mit späterer Undichtigkeit | Erst bei Nässe bemerkbar |
| Lack in großer Fläche | Feine Kratzspuren durch Astwerk | Nur bei bestimmtem Lichteinfall sichtbar |
| Unterboden | Aufsetzen nach Verschieben des Fahrzeugs | Nur auf der Hebebühne prüfbar |
Die Zeile zur Frontscheibe verdient besondere Beachtung. In modernen Fahrzeugen sitzt hinter der Windschutzscheibe die Kamera für Notbremsassistent und Spurhaltung. Wird die Scheibe ersetzt, ist eine Kalibrierung nach Herstellervorgabe erforderlich, damit die Systeme wieder zuverlässig arbeiten. Diese Position fehlt in schnellen Kostenvoranschlägen häufig.
Auch die feinen Lackkratzer durch Astwerk werden regelmäßig unterschätzt. Sie verteilen sich über große Flächen und sind nur bei streifendem Licht erkennbar. Für die Instandsetzung bedeutet das unter Umständen die Lackierung mehrerer Bauteile statt einer Spotreparatur. Der Sachverständige dokumentiert diese Bereiche gezielt unter geeigneten Lichtverhältnissen.
Wie Sie den Schaden richtig dokumentieren
Die Beweissicherung beginnt, bevor irgendetwas bewegt wird. Fotografieren Sie das Fahrzeug in der Situation, in der Sie es vorgefunden haben, also mit dem Ast, dem Ziegel oder dem umgestürzten Gegenstand. Diese Aufnahmen sind der stärkste Beleg für den Zusammenhang und lassen sich später nicht nachholen. Erst danach sollten Sie aufräumen.
Halten Sie außerdem das auslösende Objekt fest, soweit möglich. Ein abgebrochener Ast, ein Ziegelstück oder ein Blechteil mit Lackspuren Ihres Fahrzeugs sind aussagekräftige Beweismittel. Notieren Sie den Standort des Fahrzeugs möglichst genau, weil dieser für den späteren Wetternachweis benötigt wird. Ein Foto mit erkennbarer Hausnummer oder Straßenschild genügt dafür.
Welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, zeigt die folgende Übersicht.
| Schritt | Maßnahme | Häufiger Fehler |
|---|---|---|
| 1. Fundzustand sichern | Fotos vor jedem Aufräumen | Ast sofort entfernt |
| 2. Objekt aufbewahren | Ast, Ziegel oder Bauteil sichern | Entsorgung am selben Tag |
| 3. Standort festhalten | Adresse und Umfeld fotografieren | Ort später nicht mehr belegbar |
| 4. Versicherung melden | Anzeige innerhalb der Frist | Warten auf vollständige Unterlagen |
| 5. Begutachtung | Aufnahme vor jeder Reparatur | Direktfahrt in die Werkstatt |
| 6. Folgeschäden prüfen | Innenraum und Elektronik kontrollieren | Wasserschäden erst Wochen später bemerkt |
Der zweite Punkt wird am häufigsten versäumt, weil der erste Impuls nach einem Sturm das Aufräumen ist. Dabei ist gerade das auslösende Objekt der überzeugendste Beleg für den Zusammenhang zwischen Wetterereignis und Schaden. Ein Foto ersetzt das Objekt nur teilweise, ist aber besser als gar nichts. Nehmen Sie sich deshalb die zwei Minuten, bevor Sie beginnen.
Wie stark solche Ereignisse ausfallen können, lässt sich anhand der Einordnung des Deutschen Wetterdienstes einschätzen. Nach dem Glossar zur Beaufort-Skala beginnen sichtbare Schäden an Gebäuden und Bäumen im oberen Bereich der Skala. Genau in diesem Bereich liegen auch die Ereignisse, die typischerweise Fahrzeugschäden verursachen. Für die Regionen entlang der Rheinschiene und im Ruhrgebiet sind Herbst- und Wintersturmlagen dabei die häufigste Ursache.
Melden Sie den Schaden anschließend zügig bei Ihrer Versicherung, üblicherweise innerhalb einer Woche. Lassen Sie das Fahrzeug vor einer Reparatur begutachten, damit der Umfang vollständig erfasst wird. Die Schadengutachten für Pkw der SVCAR Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH dokumentieren dabei auch die verdeckten Bereiche und die technische Plausibilität des Schadenbildes.
Wie Altschäden abgegrenzt werden
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob alle geltend gemachten Dellen tatsächlich aus dem aktuellen Ereignis stammen. Gerade bei älteren Fahrzeugen sind bereits Vorschäden vorhanden, etwa aus früheren Hagelereignissen oder Parkremplern. Die Versicherung prüft deshalb regelmäßig, ob die Schäden zeitlich zueinander passen. Der Sachverständige nimmt diese Abgrenzung von vornherein vor.
Technisch lässt sich das gut beurteilen. Frische Verformungen zeigen andere Lackmerkmale als ältere, an denen bereits Verschmutzung oder beginnende Korrosion sichtbar ist. Auch die Verteilung hilft, denn ein einzelnes Sturmereignis erzeugt ein zusammenhängendes Schadenbild. Weichen einzelne Stellen davon deutlich ab, werden sie im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Für Sie bedeutet das vor allem eines: Sprechen Sie vorhandene Vorschäden offen an. Sie fallen bei der Besichtigung ohnehin auf, und eine saubere Abgrenzung schadet Ihrer Position kaum. Verschwiegene Altschäden gefährden dagegen die Glaubwürdigkeit der gesamten Meldung. In Regionen mit dichter Bebauung und Baumbestand, etwa in den Wohnvierteln von Essen, Bochum oder Köln, sind Vorschäden an Fahrzeugen im Straßenraum ohnehin die Regel.
Fazit
Sturmschäden am geparkten Fahrzeug fallen in den Bereich der Teilkasko, üblicherweise ab Windstärke acht. Anders als beim Verkehrsunfall fehlt ein beschreibbarer Hergang, weshalb die Dokumentation des Fundzustands entscheidend ist.
Der Sachverständige prüft Verteilung und Einschlagrichtung der Schäden, sucht nach Fremdmaterial und untersucht Bereiche, die von außen unauffällig wirken. Dazu zählen Dachrahmen, Panoramadach, Dichtungen, die Kamera hinter der Windschutzscheibe und mögliche Wasserfolgeschäden im Innenraum.
Fotografieren Sie das Fahrzeug im Fundzustand, bewahren Sie das auslösende Objekt auf und melden Sie den Schaden fristgerecht. Die SVCAR Ingenieur- und Sachverständigengesellschaft mbH erfasst den Umfang vollständig und grenzt Altschäden nachvollziehbar ab. Zu Deckungsfragen Ihres konkreten Vertrags gibt Ihre Versicherung verbindlich Auskunft.
Häufig gestellte Fragen zur Begutachtung von Sturmschäden
Sturmschäden werfen andere Fragen auf als Verkehrsunfälle, weil kein Hergang beschrieben werden kann und niemand unmittelbar beteiligt war. Häufig geht es darum, ob die Kasko überhaupt greift und was mit dem herabgefallenen Ast geschehen soll. Andere möchten wissen, wie sich die Selbstbeteiligung auswirkt und ob der Beitrag steigt. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte zusammen. Verbindliche Auskünfte zu Ihrem Vertrag ersetzen sie nicht.
Muss ich den Ast oder das Trümmerteil aufbewahren?
Nach Möglichkeit ja, zumindest bis der Schaden dokumentiert ist. Ein Ast mit passender Bruchstelle oder ein Ziegelstück mit Lackspuren Ihres Fahrzeugs ist ein starker Beleg für den Zusammenhang. Genügt der Platz nicht, fotografieren Sie das Objekt ausführlich zusammen mit dem Fahrzeug. Wichtig ist, dass die Zuordnung erkennbar bleibt. Räumen Sie erst auf, nachdem Sie die Aufnahmen gemacht haben.
Was gilt, wenn der Baum einem Nachbarn gehört?
Dann kommt neben der Kasko auch eine Haftung des Grundstückseigentümers in Betracht. Sie setzt allerdings voraus, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde, etwa weil der Baum erkennbar krank oder morsch war. Bei einem gesunden Baum, der einem schweren Sturm nicht standhält, liegt in aller Regel höhere Gewalt vor. Dokumentieren Sie deshalb auch den Zustand der Bruchstelle und des Stamms. Die rechtliche Bewertung sollte im Einzelfall geprüft werden.
Zahlt die Versicherung auch bei geringerer Windstärke?
Die meisten Bedingungen setzen eine Mindestwindstärke voraus, üblicherweise Windstärke acht. Lässt sich diese für den Ereignisort nicht belegen, kann die Leistung abgelehnt werden. In manchen Fällen genügt der Nachweis, dass in der Umgebung entsprechende Schäden aufgetreten sind. Ob und wie dieser Nachweis geführt werden kann, hängt von den Umständen ab. Prüfen Sie zunächst die genaue Formulierung in Ihren Versicherungsbedingungen.
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung aus?
Sie wird von der Erstattung abgezogen, unabhängig davon, wie hoch der Schaden ausfällt. Bei kleineren Schäden kann es deshalb sinnvoll sein, die Kosten selbst zu tragen und die Versicherung nicht in Anspruch zu nehmen. Ein Gutachten hilft bei dieser Entscheidung, weil es den tatsächlichen Umfang einschließlich verdeckter Positionen zeigt. Häufig liegt der reale Schaden deutlich über der ersten Einschätzung. Rechnen Sie erst danach, ob sich die Meldung lohnt.
Steigt mein Beitrag nach einem Sturmschaden?
Bei Regulierung über die Teilkasko bleibt der Schadenfreiheitsrabatt in der Regel unberührt, weil dort keine Rückstufung vorgesehen ist. Manche Tarife berücksichtigen die Schadenhäufigkeit allerdings bei der späteren Vertragsgestaltung. Bei Regulierung über die Vollkasko erfolgt üblicherweise eine Rückstufung. Welche Regelung für Sie gilt, ergibt sich aus dem Vertrag. Fragen Sie im Zweifel vor der Meldung nach.
Darf ich das Fahrzeug vor der Begutachtung bewegen?
Wenn es verkehrssicher ist, dürfen Sie es bewegen, sollten den Fundzustand aber zuvor fotografieren. Ist eine Scheibe gebrochen, sollte das Fahrzeug möglichst trocken abgestellt oder provisorisch abgedeckt werden, um Wasserfolgeschäden zu vermeiden. Reparieren lassen sollten Sie nichts, bevor der Schaden aufgenommen wurde. Prüfen Sie außerdem, ob Sichtfeld, Beleuchtung und Scheibenwischer uneingeschränkt funktionieren. Bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit lassen Sie das Fahrzeug stehen.



